Ausbildung

Dein Weg ins Cockpit

Ausbildung im Überblick

Bei uns kannst du eine Pilotenlizenz erwerben.
Mit der Lizenz bist du berechtigt, einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge zu fliegen.
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, wobei diese beiden Teile anfangs parallel erfolgen. Sowohl für die Theorie als auch für die Praxis muss durch das zuständige Luftamt eine Prüfung erfolgen.

Für die Kommunikation ist ein Funksprechzeugnis erforderlich, welches du ebenfalls bei uns im Verein erwerben kannst.

Lizenzen

Das Lizenzwesen für Piloten ist EU-weit vereinheitlicht und durch die EASA (European Aviation Safety Agency) geregelt. In den betreffenden Ländern wird also nach gemeinsamen Richtlinien ausgebildet und die nach diesen Richtlinien erworbenen Lizenzen werden ohne jede Einschränkung gegenseitig anerkannt.

Voraussetzungen

Mindestalter: 16

 Der Erwerb der Lizenz kann frühestens mit 17 Jahren erfolgen.

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis


Das Tauglichkeitszeugnis für Privatpiloten (Klasse 2 nach JAR-FCL3) bekommst du nach einer Untersuchung bei einem Fliegerarzt.

Auszug aus dem Verkehrszentralregister


Den benötigten Auszug bekommst du kostenfrei beim KBA in Flensburg.

Zuverlässigkeits- Überprüfung

Der Antrag ist direkt beim Luftamt Nordbayern zu stellen.

Ausbildungs-Inhalte

Theorie

Die theoretische Ausbildung erfolgt normalerweise parallel zur praktischen Flugausbildung. Sie findet als Kombination von Computer Based Training und Präsenzunterricht in unserem Clubraum am Flugplatz Herzogenaurach statt.

Folgende Fächer werden in der theoretischen Ausbildung behandelt (und dann auch geprüft):

  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Grundlagen des Fliegens
  • betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation
  • Kommunikation (kein AZF/BZF vorhanden)

Die vorgeschriebene Theorie-Ausbildungszeit umfasst derzeit 100 Unterrichsstunden. Der Fliegerclub Nürnberg bietet dir die Möglichkeit, 90% dieser Ausbildungszeit über einen Fernlehrgang, den du natürlich auch von zu Hause aus bearbeiten kannst, abzudecken. Die verbleibenden 10 Stunden Präsenzunterricht finden als Blockkurse abends statt, die wir regelmäßig anbieten und deren Termine in Vereinsflieger veröffentlicht sind.

Die theoretische Prüfung kannst du immer dienstags am Luftamt Nordbayern (am Flughafen Nürnberg) ablegen.
Und die hat bisher jeder bei uns bestanden.

Die Prüfung, die zum allergrößten Teil aus Multiple Choice Fragen besteht, kann dabei für die einzelnen Fächer auch an unterschiedlichen Terminen abgelegt werden was ggf. dabei helfen kann, den Lernstress weiter zu entzerren und den Zeitaufwand besser an deine anderen Verpflichtungen anzupassen.

Praktische Ausbildung

Mit der praktischen Ausbildung – also mit dem Fliegen selbst – kann gleich nach der Erledigung einiger notwendiger Formalitäten begonnen werden.

Flugausbildung

Die Flugausbildung erfolgt dabei in mehreren Phasen. Zunächst erlernst du die grundlegende Bedienung des Flugzeuges. Du erfährst, wie du dein Flugzeug steuerst, wie du Kurven fliegst, wie du steigst und sinkst. Danach trainierst du das Starten und Landen. Diese Phase endet mit deinem ersten Alleinflug – ein Erlebnis, das du nie wieder vergessen wirst. Danach geht es daran, Überlandflüge – also Flüge zu anderen Flugplätzen sicher zu planen und sicher durchzuführen. Parallel dazu werden die in Phase eins gelernten Fähigkeiten weiter perfektioniert und durch weitere Techniken ergänzt. Schließlich erlernst du noch das Fliegen mit Hilfe der Funknavigation und erhalten eine grundlegende Einweisung in das Fliegen nach Instrumenten.  

Der Gesetzgeber hat den Inhalt der praktischen Ausbildung recht genau in einem entsprechenden Lehrplan festgelegt. 

Praktische Prüfung

Die praktische Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen, die durch einen Prüfer des Luftamt Nordbayern abgenommen wird. Diese Prüfung stellt dann auch den Abschluss der Ausbildung dar. Nach bestandener praktischen Prüfung bist du Pilot.

Ausbildung mit deinem persönlichen Fluglehrer

Für die praktische Ausbildung stehen dir 8 erfahrene Fluglehrer zur Verfügung, die dich professionell und sicher durch die einzelnen Ausbildungsabschnitte begleiten werden. Du fliegst dabei nicht mit dem Fluglehrer, der gerade Dienst hat, sondern du hast „deinen Fluglehrer“, der deine individuellen Stärken und Schwächen kennt und so systematisch mit dir arbeiten kann. Deine Flugstunden terminierst du individuell mit deinem Fluglehrer und kannst deine Ausbildung so optimal auf deinen Terminkalender abstimmen.

Ausbildungsdauer

Bis unsere Flugschüler (die ja in der Regel alle noch einer anderen Tätigkeit nachgehen) hier angelangt sind, sind in der Regel etwa 10-20 Monate verstrichen. Das ist allerdings nur als ungefährer Anhaltspunkt zu verstehen. Man kann die Ausbildung auch sehr viel schneller abschließen, wenn man genügend Zeit investieren kann und mag. 

Übung 1 Vertrautmachen mit dem Flugzeug

  • Flugzeugeigenschaften
  • Cockpitgestaltung
  • Systeme
  • Checklisten, Handgriffe, Steuerungsanlagen


Übung 1E Notverfahren

  • Maßnahmen bei einem Brand am Boden und in der Luft
  • Triebwerkbrand, Brand in der Kabine und der elektrischen Anlagen
  • Systemausfälle
  • Notfallhandgriffe, Unterbringung und Gebrauch der Notausrüstung und Notausstiege


Übung 2 Tätigkeiten vor Beginn und nach Beendigung des Fluges

  • Flugauftrag und Übernahme des Flugzeugs
  • Borddokumente
  • erforderliche Ausrüstung, Karten etc.
  • Außenkontrollen
  • Innenkontrollen
  • Gurt-, Sitz- und Seitenruderverriegelungen
  • Anlassen und Warmlaufen
  • Überprüfung des Triebwerks
  • Abstellen der Systeme nach Checkliste und Abstellen des Triebwerks
  • Abstellen, Sicherung und Verankerung (z.B. anbinden)
  • Vervollständigung des Flugauftrags und der Borddokumente


Übung 3 Flugerfahrung

 

  • Flugübung

 

Übung 4 Auswirkungen der Steuerungsanlagen

  • Horizontalflug und Kurvenflug
  • Auswirkungen von Querruder und Seitenruder
  • Auswirkungen von:
    • Fluggeschwindigkeit
    • Propellerstrahl
    • Leistung
    • Trimmsteuerung
    • Klappen
    • anderen Steuerungsanlagen, soweit vorhanden
  • Steuerung der Gemischregelung
  • Vergaservorwärmung
  • Kabinenheizung/-lüftung
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship) 


Übung 5 Rollen

  • Überprüfungen vor dem Rollen
  • Anrollen, Kontrolle der Rollgeschwindigkeit und Bremsprobe
  • Triebwerkbedienung
  • Richtungskontrolle und Kurven
  • Kurven auf begrenztem Raum
  • Abstellen auf der Abstellfläche und Vorsichtsmaßnahmen
  • Auswirkungen von Wind und Bedienung
  • Auswirkungen der Bodenbeschaffenheit
  • Freigängigkeit des Seitenruders
  • Einwinkzeichen
  • Überprüfung der Instrumente
  • Verfahren der Flugverkehrskontrolldienste
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 5E Rollen Notfälle

  • Ausfall der Bremsen und der Lenkung


Übung 6 Geradeaus-Horizontalflug

  • mit normaler Reiseflugleistung, Erreichen und Beibehalten des Geradeaus-Horizontalfluges
  • Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
  • Demonstration der Eigenstabilität
  • Nicksteuerung, einschließlich Trimmung
  • Querlage, Richtung und Ausgleich, Trimmung
  • bei ausgewählten Fluggeschwindigkeiten (Veränderung der Triebwerkleistung)
  • bei Geschwindigkeits- und Konfigurationsänderungen
  • Einsatz von Instrumenten zur Unterstützung der Genauigkeit
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 7 Steigflug

  • Einleitung, Einhalten der normalen und Geschwindigkeit für maximale Steigrate, Übergang in den Horizontalflug
  • Übergang in den Horizontalflug in ausgewählten Flughöhen
  • Reisesteigflug
  • Steigflug mit ausgefahrenen Klappen
  • Übergang zum normalen Steigflug
  • bester Steigwinkel
  • Einsatz von Instrumenten zur Unterstützung der Genauigkeit
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 8 Sinkflug

  • Einleitung, Beibehaltung und Übergang in den Horizontalflug
  • Übergang in den Horizontalflug in ausgewählten Flughöhen
  • Sinkflug mit und ohne Motorhilfe (einschließlich Auswirkung von Triebwerkleistung und Fluggeschwindigkeit)
  • Seitengleitflug (auf geeigneten Mustern)
  • Einsatz von Instrumenten zur Unterstützung der Fluggenauigkeit
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 9 Kurvenflug

  • Einleitung und Einhaltung von Normalflugkurven
  • Wiederaufnahme des Geradeausfluges
  • Fehler beim Kurvenflug – (falscher Längs- oder Querneigungswinkel, Ausgleich)
  • Steigflugkurven
  • Sinkflugkurven
  • Kurven im Seitengleitflug (auf geeigneten Mustern)
  • Kurven auf festgelegte Steuerkurse, Verwendung von Kurskreiselanzeiger und Kompaß
  • Einsatz von Instrumenten zur Unterstützung der Genauigkeit
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 10A Langsamflug


Anmerkung: Ziel ist die Verbesserung der Fähigkeit des Flugschülers, unbeabsichtigte Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich zu erkennen und die Vermittlung der praktischen Fähigkeiten, um das Flugzeug bis zum Wiedererlangen der normalen Fluggeschwindigkeit im ausgeglichenen Flugzustand zu halten.

  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Heranführen an den Langsamflug
  • kontrollierter Flug bis in Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich
  • Setzen der vollen Triebwerksleistung bei korrekter Fluglage und ausgeglichenem Flugzustand um die normale Steiggeschwindigkeit zu erreichen
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 10B Überziehen

  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Anzeichen des Überziehens
  • Erkennen des überzogenen Flugzustandes
  • überzogener Flugzustand in Reiseflugkonfiguration und Beenden mit und ohne Motorhilfe
  • Beenden des Überziehens beim Abkippen über einen Tragflügel
  • Eintritt in den überzogenen Flugzustand in der Anflug- und Landekonfiguration, mit und ohne Motorhilfe, Abfangen bei beginnendem Überziehen


Übung 11 Vemeiden von Trudeln

  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Überziehen und Abfangen im beginnenden Trudelzustand (Überziehen mit extremem Abkippen über einen Tragflügel, (ungefähr 45°)
  • Ablenkung durch den Fluglehrer während des Überziehens

Anmerkung 1: Während des Lehrgangs müssen mindestens 2 Stunden praktische Ausbildung im Erkennen und Beenden des überzogenen Flugzustandes und Vermeiden von Trudeln durchgeführt werden.

Anmerkung 2: Bei den Flugübungen sind die Betriebsgrenzen sowie die Berechnungen zu Masse undSchwerpunktlage entsprechend dem Flughandbuch zu berücksichtigen. Übung 12 Start und Steigflug während des Querabflugs

  • Kontrollen vor dem Start
  • Start gegen den Wind
  • Bugradentlastung
  • Start bei Seitenwind
  • Handgriffe während des Starts und nach dem Start
  • Start auf kurzen Pisten und Verfahren für den Start auf weichen Pisten einschließlich Flugleistungsberechnungen
  • Lärmschutzverfahren
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 13 Platzrunde, Anflug und Landung

  • Platzrundenverfahren, mit Windstrecke, Queranflugteil
  • Anflug und Landung mit Motorhilfe
  • Vorsichtsmaßnahmen zur Schonung des Bugrads
  • Windeinflüsse auf Anflug-, Aufsetzgeschwindigkeit und Gebrauch der Landeklappen
  • Anflug und Landung bei Seitenwind
  • Gleitanflug und Landung
  • Landung auf kurzen Pisten und Verfahren für Landungen auf weichen Pisten
  • Anflug und Landung ohne Landeklappen
  • Dreipunktlandung (mit Heckradflugzeugen)
  • Fehlanflug/Durchstarten
  • Lärmschutzverfahren
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 12/13E Notfälle

  • Startabbruch
  • Triebwerkausfall nach dem Start
  • Landeabbruch/Durchstarten
  • Fehlanflug


Übung 14 Erster Alleinflug

  • Einweisung durch den Fluglehrer, Beobachtung des Fluges und anschließende Besprechung  

Anmerkung: Auf Flügen, die unmittelbar nach dem ersten Alleinflug durchgeführt werden, ist folgendes zu wiederholen:

  • Verfahren zum Verlassen und Einordnen in die Platzrunde
  • Umgebung des Flugplatzes, Beschränkungen, Kartenlesen
  • Verwendung von Funkhilfen für das Zielanflugverfahren ohne Berücksichtung des Windes
  • Kurvenflug mit Hilfe des Magnetkompasses, Kompaßfehler
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 15 Fortgeschrittener Kurvenflug

  • Steilflugkurven (45°), horizontal und während des Sinkflugs
  • Einleiten und Beenden des Überziehens im Kurvenflug
  • Beenden von ungewöhnlichen Fluglagen, einschließlich Spiralsturzflugzuständen
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 16 Notlandung ohne Motorhilfe

  • Notlandeverfahren
  • Auswahl des Landebereichs, Vorkehrungen für mögliche Änderungen
  • Gleitflugstrecke
  • Sinkflugplanung
  • Schlüsselpositionen
  • Motorkühlung
  • Kontrollen bei Triebwerkausfall
  • Gebrauch des Funkgeräts
  • Queranflugteil
  • Endanflug
  • Landung
  • Tätigkeiten nach der Landung
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 17 Notlandung

  • vollständiges Verfahren außerhalb des Flugplatzes bis zur Abbruchhöhe
  • Gründe, die eine Notlandung erforderlich machen
  • Flugbedingungen
  • Auswahl des Landebereiches
    • normaler Flugplatz
    • außer Gebrauch stehender Flugplatz
    • einfaches Feld
  • Platzrunde und Anflug
  • Tätigkeiten nach der Landung
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)


Übung 18A Navigation

Flugplanung

  • Wettervorhersage und aktuelle Wettermeldungen
  • Auswahl und Vorbereitung des Kartenmaterials
  • Auswahl der Flugstrecke
  • kontrollierter Luftraum
  • Sperr-, Gefahren- und Flugbeschränkungsgebiete
  • Sicherheitshöhen
  • Berechnungen
  • mißweisende(r) Steuerkurs(e) und Streckenflugzeit(en)
  • Kraftstoffverbrauch
  • Masse und Schwerpunktlage
  • Masse und Flugleistung
  • Fluginformationen
  • NOTAMS etc.
  • Funkfrequenzen
  • Auswahl von Ausweichflugplätzen
  • Borddokumente
  • Bekanntgabe des Fluges
  • administrative Vorbereitung
  • Flugplanformblatt


Abflug

  • Organisation der im Cockpit anfallenden Aufgaben
  • Abflugverfahren
  • Höhenmessereinstellungen
  • Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
  • Verfahren für das Einstellen des Steuerkurses
  • Aufzeichnung der voraussichtlichen Ankunftzeiten (ETAs)
  • Einhaltung von Flughöhe und Steuerkurs
  • Korrekturen von ETA und Steuerkurs
  • Führen des Flugdurchführungsplans
  • Gebrauch der Funkanlagen
  • Benutzung von Navigationshilfen
  • Mindestwetterbedingungen für die Fortsetzung des Fluges
  • Entscheidungen während des Fluges
  • Durchflug durch kontrollierte Lufträume
  • Ausweichflugverfahren
  • Verfahren bei unsicherer Standortbestimmung
  • Verfahren bei Orientierungsverlust


Ankunft, Einordnen in die Flugplatzverfahren

  • Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
  • Höhenmessereinstellungen
  • Einorden in die Platzrunde
  • Platzrundenverfahren
  • Abstellen
  • Sicherung des Flugzeugs
  • Betankung
  • Schließen des Flugplans, soweit vorhanden
  • administrative Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges


Übung 18B Navigationsprobleme in niedrigeren Höhen und bei geringer Sicht

  • Maßnahmen vor Beginn des Sinkflugs
  • Gefahren (z.B. Hindernisse und Gelände)
  • Schwierigkeiten beim Kartenlesen
  • Auswirkungen von Wind und Turbulenzen
  • Vermeidung von Flügen über lärmempfindlichen Gebiete
  • Einrordnen in die Platzrunde
  • Platzrunde und Landung bei schlechtem Wetter


Übung 18C Funknavigation

Verwendung von UKW-Drehfunkfeuern (VORs)

  • Verfügbarkeit, AIP, Frequenzen
  • Auswahl und Identifizierung
  • Azimutwähler (OBS)
  • to/from-Anzeigen, Orientierung
  • Sollkursanzeige (CDI)
  • Bestimmung des Radials
  • Ansteuern und Einhalten eines Radials
  • VOR-Überflug
  • Ermittlung des Standortes mit Hilfe zweier UKW-Drehfunkfeuer

Verwendung des automatischen Funkpeilgerätes (ADF) – ungerichtete Funkfeuer (NDBs)

  • Verfügbarkeit, AIP, Frequenzen
  • Auswahl und Identifizierung
  • Orientierung in bezug auf das Funkfeuer
  • Zielanflug (ohne Wind)

Verwendung von UKW-Peilstellen (VHF/DF)

  • Verfügbarkeit, AIP, Frequenzen
  • Sprechfunkverfahren und Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
  • Ermittlung eines QDM und Zielanflug (ohne Wind)

Verwendung von Strecken-/Bodenrradar

  • Verfügbarkeit , AIP
  • Verfahren und Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
  • Aufgaben des Piloten
  • Rundsicht-Sekundärradar
  • Transponder
  • Auswahl der Codes
  • Abfrage- und Antwortmodus

Verwendung des Enfernungsmeßgerätes (DME)

  • Auswahl und Identifizierung der Stationen
  • Betriebsmodi
  • Entfernung, Geschwindigkeit über Grund, verbleibende Flugzeit


Übung 19 Grundlagen des Instrumentenfluges

  • physiologische Empfindungen
  • Verständnis der Instrumente
  • Flug nach Fluglageanzeiger
  • Betriebsgrenzen der Instrumente
  • Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • grundlegende Flugübungen
  • Geradeaus- und Horizontalflug mit verschiedenen Geschwindigkeiten und Konfigurationen
  • Steigflug und Sinkflug
  • Standardkurven, Steig- und Sinkflugkurven, auf ausgewählte Steuerkurse
  • Beenden von Steig- und Sinkflugkurven

FAQ - Ausbildung

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise.

  1. Ein Besuch beim Fliegerarzt (ein normaler Hausarzt geht nicht), um das Medical Klasse 2 ausgestellt zu bekommen. Es gibt im Großraum eine ganze Reihe Fliegerärzte. Eine gute Adresse ist zum Beispiel Dr. Wormer in Nürnberg, Hummelsteiner Weg.
  2. Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dazu dieses Fomular herunterladen und ausfüllen. Bevor es zum Luftamt gesendet wird, muss es von unserem Ausbildungsleiter unterschrieben werden. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um mit uns in Kontakt zu treten und einen Termin zum Kennenlernen zu vereinbaren.
  3. Schließlich muss ein KBA-Auszug beantragt werden. Das kann man online machen.
Wenn ihr das Medical und den Bescheid über eure Zuverlässigkeit zugestellt bekommen habt, kann es losgehen. Wir vereinbaren dann wieder einen Termin und erledigen die restlichen Formalitäten wie Vereinsbeitritt, Meldung bei der Behörde als Flugschüler, Einrichten der Zugänge zu unseren Systemen und Räumen etc.
 
Ab diesem Zeitpunkt seid ihr offiziell Vereinsmitglied und Flugschüler und die Ausbildung beginnt.

Der LAPL unterscheidet sich vom PPL im Wesentlichen in den folgenden Punkten:

  • Die Ausbildung zum LAPL ist günstiger als zum PPL, da formal 15 Flugstunden weniger notwendig sind. 
  • Ab 50 Jahren muss man als PPL-Inhaber jährlich zum Fliegerarzt, der LAPL-Inhaber nur alle zwei Jahre.
  • Der LAPL gilt in Europa und ist nicht ICAO konform. Der PPL gilt weltweit. 
  • Der LAPL ist auf Flugzeuge mit maximal 2t Abfluggewicht und max. 4 Personen begrenzt, der PPL nicht.
  • Der PPL ist die Basis für viele weiterführende Lizenzen und Berechtigungen. Der LAPL ist hier eingeschränkt.

Ob diese Vor- und Nachteile für dich relevant sind, musst du natürlich selbst entscheiden.

Der größte Vorteil des LAPL ist sicher der geringere Kostenaufwand bei der Ausbildung.

Dieser Vorteil relativiert sich aber oft schon dadurch, dass man nach Erwerb der Lizenz gerne mit Passagieren fliegen möchte –  mit dem LAPL das aber erst darf, nachdem man 10h alleine geflogen ist.

Die meisten unserer Flugschüler entscheiden sich daher gleich für den PPL.

Der zeitliche Ablauf der Ausbildung ist sehr individuell und richtet sich natürlich nach dem persönlichen Zeitbudget. Die theoretische und praktische Ausbildung sollten parallel starten. Dabei ist darauf zu achten, dass die theoretische Prüfung ungefähr nach der Hälfte der praktischen Ausbildung abgelegt (und bestanden) wird, was ebenso für das Funksprechzeugnis gilt.

Hintergrund ist, dass in der 2. Ausbildungshälfte der Praxis Solo-Überlandflüge erfolgen. Und die darf man erst machen, nachdem man die theoretische Prüfung incl. Funksprechzeugnis bestanden hat.

Wer also mit der Theorie zu sehr bummelt, bremst sich u. U. bei der praktischen Ausbildung selbst aus. 

Es gibt keine Vorgaben über die Dauer der Ausbildung. Allerdings ist eine abgelegte und bestandene theoretische Prüfung nur zwei Jahre gültig. D.h. die praktische Prüfung muss spätestens 2 Jahre nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen.

Was den Inhalt und die Qualität der Ausbildung angeht: Keine. Unsere Flugschule ist wie eine gewerbliche Flugschule als ATO (Authorized Training Organisation) zugelassen und wird von den zuständigen Behörden hinsichtlich Qualität und Professionalität strengstens kontrolliert. 

Unterschiede gibt es allerdings vermutlich bei den Kosten. Da der Eigentümer unserer Flugschule ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Flugsports ist, müssen wir keine Gewinn erwirtschaften und ein Großteil der anfallenden Arbeiten erfolgt ehrenamtlich. Daher können wir i. d. R. auch günstigere Preise als ein kommerzielle Vercharterer anbieten.

Im Fachhandel wird ein sehr breites Sortiment an Pilotenbedarf, Gadgets für die Ausbildung, Bücher usw. angepriesen.

Im Prinzip braucht man erst mal nichts davon.

Du bekommst alle Unterlagen, die du zum Lernen benötigst, von uns. Irgendwelche Bücher o.ä. darüber hinaus sind nicht notwendig.

Auch vom Kauf von Pilotenkoffern, Kniebrettern usw. raten wir erst mal ab. Sammele erst einmal ein bisschen Erfahrung, dann kannst du viel besser einschätzen, was du benötigst.

Was man allerdings rel. zeitnah braucht, ist ein Piloten-Headset. Hier empfehlen wir zum Einstieg erst mal ein preiswerteres Modell (evtl. auch ein Gebrauchtes). Für unserer Flugzeuge sind diese völlig ausreichend. Ein teureres kann man sich dann immer noch gönnen. Als Flieger braucht man dann ohnehin normalerweise zwei, beispielsweise für die Mitnahme von Passagieren.

Wenn ihr euch zur Ausbildung anmeldet, fallen zunächst die Kosten für Mitgliedsbeitrag und Theorieunterricht/Lehrgang als Einmalbetrag an.

Alle anderen Kosten wie Flugstunden, Landegebühren, etc. werden nach Anfall jeweils am Ende eines Monats in Rechnung gestellt.

Die Gesamtkosten für die Ausbildung verteilen sich so also relativ gleichmäßig über die gesamte Ausbildungsdauer.

Für Neumitglieder wird der Jahresbeitrag anteilig nach Monaten berechnet. Mitglieder, die „wiedereinsteigen“, zahlen den vollen Jahresbeitrag für das laufende Jahr, unabhängig vom Wiedereintrittsdatum.

Selbstverständlich kann man das. Im Prinzip ist ja genau das der Sinn der Fliegerei – große Strecken in überschaubarer Zeit zurückzulegen.

Mit deiner Lizenz kannst du jederzeit ins Ausland fliegen. Voraussetzung ist ein englisches Funksprechzeugnis und eine ICAO Language Proficiency (min. Level 4).

Unsere Flugzeuge könnt ihr für solche Reisen selbstverständlich nutzen und auch für mehrere Tage zusammenhängend buchen (bei Einhaltung bestimmter Mindestflugzeiten pro Tag).

Die Erfolgsquoten in unserer Flugschule sind sehr hoch. 

Wir bereiten unsere Schüler sehr sorgfältig auf die Anforderungen sowohl der theoretischen als natürlich auch der praktischen Prüfung vor. Ein Nicht-Bestehen einer Prüfung ist die Ausnahme.

Es ist möglich, mit einem unserer Fluglehrer einen „Schnupperflug“ zu machen.

Einen solchen Schnupperflug gestalten wir dabei wie die „erste Flugstunde“. Danach weiß man normalerweise, ob man die Ausbildung machen möchte oder nicht 🙂

Die Kosten orientieren sich dabei an den Flugstundenpreisen für Gastmitglieder. In der Regel sollte man für einen solchen Schnupperflug 100-200 Euro (je nach Dauer) einplanen.

Auch wenn das sehr selten vorkommt – beides ist einfach möglich.

Möchte man die Ausbildung abbrechen, hört man einfach auf. Gleiches gilt übrigens auch, wenn man die Ausbildung unterbrechen möchte. Auch das ist jederzeit möglich.

Wenn man die Ausbildung bei einer anderen Flugschule fortführen möchte, ist das auch einfach möglich. Die andere Flugschule muss lediglich eine entsprechende Meldung bei der Behörde machen. Die bereits absolvierte Ausbildung (Theorie und Praxis) wird selbstverständlich anerkannt.

In beiden Fällen ist aber zu beachten, dass die Mitgliedschaft in unserem Verein nur zum Jahresende (mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist) beendet werden kann.

Die Antwort ist ein klares: Ja. Fliegen kann man bis ins hohe Alter, entsprechende Gesundheit vorausgesetzt (diese wird ja vom Fliegerarzt bestätigt). Das gilt auch fürs Fliegen lernen. 

Die meisten Menschen starten mit der Privatfliegerei, nachdem sie einigermaßen gesettled sind, was ja oft ein entsprechendes Lebensalter mit sich bringt. Es ist absolut keine Ausnahme, dass wir Flugschüler ausbilden, die das 50. oder auch das 60. Lebensjahr überschritten haben. Und das mit genauso großem Erfolg wie bei jüngeren Schülern.

Weitere Fragen beantworten wir dir gern auch vor Ort

Wir freuen uns auf deinen Besuch am Flugplatz

Musterkalkulation für PPL (A)

Position

einmalige Aufnahmegebühr
Jahresbeitrag
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ca.
Theorieunterricht
Funkkurs
Landegebühren ca.
Prüfungsgebühren ca.
Lehrmaterial ca.
ca. 40 Stunden mit PS 28
ca.  5 Stunden mit Cessna 172                                  ca. 35 Briefing-Pauschalen

Kosten

     0 Euro
    940 Euro
    185 Euro
    690 Euro
    280 Euro
    800 Euro
    230 Euro
    300 Euro
6.220 Euro
1.010 Euro                                                                                525 Euro

Gesamt ca.

 11.280 Euro

 

Die Kosten für die Ausbildung fallen natürlich je nach durchgeführten Flugstunden über die Ausbildungsdauer verteilt an. Mit einer Investition von durchschnittlich 940 Euro pro Monat bist du also in einem Jahr Pilot.

Stand: 05/2022

Musterkalkulation für LAPL (A)

Position

einmalige Aufnahmegebühr
Jahresbeitrag
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ca.
Theorieunterricht
Funkkurs
Landegebühren ca.
Prüfungsgebühren ca.
Lehrmaterial ca.
ca. 25 Stunden mit PS 28
ca.  5 Stunden mit Cessna 172                                  ca. 30 Briefing-Pauschalen

Kosten

     0 Euro
    940 Euro
    185 Euro
    690 Euro
    280 Euro
    600 Euro
    230 Euro
    300 Euro
3.900 Euro
1.010 Euro                                                                                450 Euro

Gesamt ca.

  8.585 Euro

 

Die Kosten für die Ausbildung fallen natürlich je nach durchgeführten Flugstunden über die Ausbildungsdauer verteilt an. Mit einer Investition von durchschnittlich 940 Euro pro Monat bist du also in einem Jahr Pilot.

Stand: 05/2022

Vorteile einer Mitgliedschaft

ICAO Language Proficiency

Die ICAO hat beschlossen, dass alle Piloten, die ins nicht-deutschsprachige Ausland fliegen, einen bestandenen ICAO Sprachtest Level 4 nachweisen müssen. Diese Prüfung kann bequem online bei unterschiedlichen Anbietern abgelegt werden.

Weiterbildung

Auch nach der Ausbildung zum PPL oder LAPL bietet dir unsere Flugschule und unser Verein umfangreiche Möglichkeiten, deinen fliegerischen Horizont zu erweitern.

Fliegen bei Nacht, bei schlechterem Wetter, in den Alpen, über Kopf – alles kannst Du bei uns lernen.