Lizenzen

Überblick

Bei uns im Fliegerclub bilden wir euch vom Fußgänger zum Piloten aus. Neben der klassischen Privaten Piloten Lizenz (PPL(A)) bieten wir auch die Light Aircraft Pilot License (LAPL(A)) an. Das A steht jeweils für Aircraft.

Die EASA bezweckte mit der Einführung des LAPL einen einfachen und günstigeren Zugang zum Fliegen mit Leichtflugzeugen.

Um die entsprechende Lizenz zu erhalten, muss eine theoretische und praktische Ausbildung sowie ein Funksprechzeugnis abgelegt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter: 16

 Der Erwerb der Lizenz kann frühestens mit 17 Jahren erfolgen.

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis


Das Tauglichkeitszeugnis für Privatpiloten (Klasse 2 nach JAR-FCL3) bekommst du nach einer Untersuchung bei einem Fliegerarzt.

Auszug aus dem Verkehrszentralregister


Den benötigten Auszug bekommst du kostenfrei beim KBA in Flensburg.

Zuverlässigkeits- Überprüfung

Der Antrag ist direkt beim Luftamt Nordbayern zu stellen.

LAPL (A)

Um schnell und kostengünstig mit dem Motorflug zu beginnen, ist die LAPL (A) Lizenz ideal.
Die Ausbildung ist eine leicht gekürzte Version der PPL (A)-Ausbildung.
Mit der Lizenz bist du berechtigt, Sportflugzeuge bis zu einem Höchst­abfluggewicht von 2000 kg europaweit zu chartern und zu fliegen. 

Für die fliegerische Tauglichkeit sind Untersuchungsintervalle von 5 Jahren bis zur Vollendung des 40. Lebensjahrs vorgeschrieben. Danach verkürzt sich das Intervall auf 2 Jahre.

Voraussetzungen

vor dem ersten Soloflug: 16 Jahre Lizenzausstellung: 17 Jahre

Luftfahrzeuge

einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk max. 2000kg,

Theoretische Ausbildung

100 Stunde, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht

Praktische Ausbildung

30 Flugstunden: 15 h mit Fluglehrer, 6 h Alleinflug, 3 h Allein-Überlandflug

Erweiterungen

Nachtflugberechtigung (VFR), Kunstflugberechtigung und Weiterbildung zum PPL

Scheinerhalt

12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten (vor Ablauf der 24 Monatsfrist) oder Befähigungsüberprüfung

Mitnahme Passagiere

nach 10 h im Allein-Flug darfst du 3 weitere Passagiere mitnehmen

Fliegen im Ausland

Fliegen in allen EASA-Ländern (Europa)

PPL (A)

Die 3 Buchstaben PPL sind gleichzusetzen mit Freiheit und Leidenschaft.  Mit der Lizenz bist du berechtigt, rein privat Motorflugzeuge bei Tag und nach Sicht in ganz Europa zu chartern und zu fliegen.
Auch in anderen Ländern auf der Welt wird die Lizenz anerkannt und eine Umschreibung ist meist kein Problem. Die Ausbildung ist eine solide Basis mit vielen Optionen zur Erweiterung.

Die fliegerische Tauglichkeit muss bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre nachgewiesen werden, danach verkürzt sich das Intervall auf  2 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein jährlicher Checkup Pflicht.

Voraussetzungen

vor dem ersten Soloflug: 16 Jahre Lizenzausstellung: 17 Jahre

Luftfahrzeuge

einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (keine Gewichtsbegrenzung)

Theoretische Ausbildung

100 Stunde, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht

Praktische Ausbildung

45 Flugstunden: 25 h mit Fluglehrer und 10 h Alleinflug, 5 h Allein-Überlandflug

Erweiterungen

viele Erweiterungen möglich (z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Turbinenflugzeuge, Kunstflug, Berufspilotenlizenz, ...)

Scheinerhalt

12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten (vor Ablauf der 24 Monatsfrist) oder Befähigungsüberprüfung

Mitnahme Passagiere

sofort nach Scheinerhalt darfst du Passagiere mitnehmen im Rahmen der Zulassung vom Flugzeug

Fliegen im Ausland

weltweit gültig

Weitere Fragen beantworten wir dir gern auch vor Ort

Wir freuen uns auf deinen Besuch am Flugplatz